Neuwagen Garantie und Gewährleistung: Das ändert sich mit der neuen EU-Regelung
Wie viel Unterhalt kostet mein Auto pro Jahr? Ich könnte das auf Anhieb nicht beantworten. Mal abgesehen von den Fixkosten für Benzin, Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer kommt es bei meinem 20 Jahre alten BMW immer ganz drauf an. Da geht mal weniger und inzwischen (vielleicht auch nur gefühlt) immer mehr kaputt – am Zahn der Zeit. Die Frage nach den Unterhaltskosten jedenfalls beschäftigt jeden schon vor dem Autokauf. Danach, spätestens wenn die nächste Inspektion ansteht. Die variablen Werkstattkosten sind der 2. große Kostenfaktor beim Unterhalt eines Autos. Und die sind viel zu hoch. Das ist keine subjektive Meinung, sondern wird von der EU-Wettbewerbszentrale offiziell bestätigt.
EU-Verordnung: Mehr Wettbewerb für niedrigere Reparaturkosten bei Neuwagen
Ölwechsel, Auspuff, neue Bremsen & Co. summieren sich übers Jahr ordentlich. Auf 40 Prozent der gesamten Unterhaltskosten für ein Auto, rechnete die EU-Wettbewerbskommission Ende letzter Woche vor. Und weil die Preise für Reparaturen und Inspektionen in den letzten Jahren immer weiter gestiegen sind – während die Preise für Neuwagen selbst sinken – hat die EU-Kommission zum 1. Juni 2010 eine neue Verordnung – die GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) – verabschiedet. Sie soll den Wettbewerb zwischen Vertragsstätten und freien Werkstätten ankurbeln und vordergründig die Preise für Service & Reparaturen am Auto senken. Wie das?
Autobesitzer haben die Wahl: Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt?
Ab 1. Juni 2010 kann jeder Autofahrer selbst entscheiden, in welcher Werkstatt er die fällige Inspektion und notwendigen Reparaturen durchführen lässt. Vertragswerkstatt, Autoreparatur-Kette oder freie Werkstatt? Außerdem kann er selbst entscheiden, woher das Motoröl oder die Ersatzteile stammen. Original-Ersatzteile vom Autohersteller oder günstige Alternativen aus dem freien Ersatzteilhandel? Tritt die EU-weit gültige GVO am 1. Juni 2010 in Kraft, können Hersteller ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht mehr an Reparaturen in einer Vertragswerkstatt knüpfen. Wer seinen Neuwagen termin- und fachgerecht bei einer freien Werkstatt warten lässt, behält seinen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. So erklärt im ZDF Video zum Thema Autoreparaturen sollen billiger werden.
Gesetzliche Gewährleistung vs. Hersteller-Garantie
Zum Hintergrund: Wer einen Neuwagen kauft, hat beim Verkäufer 2 Jahre Garantie auf Sachmängel, geregelt in §437 BGB. Ein Beispiel: Sind die Bremsen beim Neuwagen nach 5.000 km runter, ist das kein normaler Verschleiß sondern ein Mangel. Dafür muss der Verkäufer haften. Die Reparatur fällt in die gesetzliche Sachmängelhaftung und ist für den Käufer kostenlos. Zusätzlich dazu bieten Autohersteller ihren Kunden Garantien auf bestimmte Teile oder eine bestimmte Kilometerlaufleistung an. Oft ist die gekoppelt an Bedingungen wie “Inspektion in einer Fachwerkstatt / Vertragswerkstatt” o. ä. Das Aber hierzu erklärt der ADAC am besten:
“Nach einer EU-weiten Regelung (der so genannten Kfz- Gruppenfreistellungsverordnung) müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt. Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Der Haken dabei: Nach Ablauf der Garantie beteiligt sich der Hersteller manchmal aus Kulanz an Reparaturkosten. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung handelt, wird diese oft abgelehnt, wenn vorangegangene Arbeiten am Fahrzeug nicht lückenlos in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt durchgeführt wurden. Kulanz scheidet meist ebenfalls aus, wenn es sich um einen Re-Import handelt sowie gewisse Laufleistungs- und Altersgrenzen überschritten sind.“
| Gewährleistung / Sachmängelhaftung | Herstellergarantie |
|---|---|
| 2-jährige gesetzliche Haftung. Verkäufer ist in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht. Käufer ist in den folgenden 18 Monaten in der Beweispflicht. | Freiwillige Haftung des Herstellers. Die Dauer variiert von Hersteller zu Hersteller. |
| Haftung für Mängel, die schon vor dem Autokauf bestanden, evtl. aber erst später auftreten. | Haftung für Mängel, die nach dem Autokauf entstehen. |
| Haftung für das gesamte Fahrzeug. | Haftung für bestimmte Teile (Motor, Lack, Karosserie etc.) |
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Bildnachweis: ©Thorben-Wengert / Pixelio.de

























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Ich habe meinen VW Crafter auf Grund der neuen EU Regelung auch in einer freien Kfz Meister Werkstatt Warten lassen. Die Durchsicht des Kfz war hier kostenlos. Verschleißteile, wie Bremsbelege und Scheiben wurden berechnet. Die Oelwechsel Intervalle mit angelieferten Long Life Oel wurden mit Filterwechsel durchgeführt.
Nun hatte ich bei ca. 190000 Km einen Kupplungsschaden. Weil mir in meiner Vertragswerkstatt gesagt wurde, dass, wenn nachweislich der Schaden entstanden ist, infolge eines Bruches z.B. Kipphebel oder Feder, dann hätte ich Anspruch auf Garantie. Es hatt sich dann auch herrausgestellt das eine Feder bzw. ein Kipphebel gebrochen ist.
Nun ist man in meiner Vertragswerkstatt der Meinung, dass ein Ersatz, Garantieleistung nur dann erfolgen kann, wenn ich Lückenlos nachweisen kann, das ich das Kfz auch gewartet habe. Ich bin allerdings der Meinung, dass ich das nicht muß, weil es sich hier um ein wartungsfreies Zusatzteil, einer Zulieferfirma handelt. Das ist in diesem Fall Sachs-Kupplungen. Liege ich hier mit meiner Meinung richtig? Ich habe im vergangenen Jahr die wartungsfreie Starterbatterie ersetzt bekommen ohne etwas nachweisen zu müssen.
Opel Neuwagen Garantie: Kunden fragen – Autoverkäufer antworten…
Mit Stichtag 5. August 2010 gibt Opel beim Kauf von Neuwagen eine “lebenslange Garantie” auf die wichtigsten technischen Bauteile (Motor, Getriebe, Lenkung, Bremsen, Kraftstoffanlage, Kühlsystem, Abgasanlage, Klimaanlage, Kofortelektronik u…
Na ja lebenslange Garantie heißt ja nicht das was man denkt ;-)
Man muss mal wieder das Kleingedruckte lesen!
es ist nämlich euine Anschlussgarantie bis, ich glaube 160000 Km. Und wenn man viel fährt sind die 160.000km auch schnell weg. Doch warum sollte man das nicht in Anspruch nehmen. Bis zu der Km Zahl kann schließlich einiges passieren.
Doch würde ich mir nur deswegen einen Opel kaufen?? Ich glaube nicht. Da muss das Auto doch schon für sich sprechen und nicht eine Quarantie die man bekommt.
Lg
[...] Quelle: http://blog.meinauto.de/neuwagen-blog/2766/neuwagen-garantie-und-gewahrleistung-das-andert-sich-mit-... [...]
Jau, lebenslang umfasst doch nur 20 Jahre oder so, ne? Bis das Auto versicherungstechnisch quasi “tot” ist.
[...] [...]
Also ich würde immer zu einer freien Werkstadt raten, da sie meist die besseren Preise machen können. Klar haben die keine großen Gewähreistungen etc etc. aber ganz ehrlich dafür kann ich da auch vier fünf mal hin zum selben Preis und dazu wird mir wenn ich Frage auch mal eine sinnvolle Antwort gegeben. Wer selbst nicht fähig ist Hand anzulegen sollte das auf jeden Fall in Erwägung ziehen.
an Autolino:
Es gibt keine lebenslange Garantie!!! Bei Opel z.B: bis max 160.000Km
Bei Kia die ja bekantlich 7Jahre Garantie geben,sind diese auf max. 150.000Km gerechnet.
KEIN Hersteller wird Dir 20 Jahre Garantie geben.NIEMALS!!
@GolfR32 – das ist richtig! Und noch einmal zum Hintergrund der “lebenslangen” Opel-Neuwagengarantie:
Wie lange diese anschließende Neuwagengarantie läuft, hängt vom persönlichen Fahrverhalten ab. Das kann sich jeder schnell selbst ausrechnen. Die Opel Neuwagengarantie ist zeitlich unbefristet, gilt aber auch nicht lebenslang, wie es so schön heißt. Sie ist auf 160.000 km Laufleistung begrenzt. Wer also 10.000 km im Jahr fährt, hat 16 Jahre Garantie.
Wenn die regulären 2 Jahre Opel Herstellergarantie abgelaufen sind, deckt die lebenslange Anschluss-Neuwagengarantie alle wichtigen technischen Bauteile ab: Motor, Getriebe, Elektrik, Elektronik, Kühlsystem und Klimaanlage. Für die gesamte Laufzeit übernimmt Opel die Lohnkosten der Reparatur, bis 50.000 km Laufleistung auch alle Materialkosten. Danach sind die Materialkosten der Opel Neuwagengarantie gestaffelt:
bis 50.000 km zahlt der Kunde nichts
bis 60.000 km übernimmt Opel 90% der Materialkosten
bis 70.000 km übernimmt Opel 80% der Materialkosten
bis 80.000 km übernimmt Opel 70% der Materialkosten
bis 90.000 km übernimmt Opel 60% der Materialkosten
bis 100.000 km übernimmt Opel 50% der Materialkosten
bis 160.000 km übernimmt Opel 40% der Materialkosten
Und alle Informationen zur Opel-Neuwagengarantie:
http://blog.meinauto.de/neuwagen-blog/3884/opel-neuwagen-garantie-fragen-und-antworten
Viele Grüße,
Jana
Mal überlegen!!
Wie soll das denn auch funktionieren eine lebenslange Garantie??
“Mal überlegen!!
Wie soll das denn auch funktionieren eine lebenslange Garantie??”
Ja die Automobilhersteller sagen eben: Du fährst im Jahr 10000km o.ä. dann wird das auf 60 Jahre hochgerechnet und Hersteller sagen dann eben, du hast eine Lebenslange Garantie. Wenn du jedoch in einem Jahr 30000km fährst dann ist die Lebenslange Garantie dahin…! Im Endeffekt also eine Marketing Gag der Automobilhersteller. Oder sehe ich das falsch?
Also ich würde immer zu einer freien Werkstadt raten, da sie meist die besseren Preise haben. Klar haben die keine großen Gewährleistungen aber auf Ihre arbeit gibt es doch immer eine Garantie. Man kann aber auch mitlerweile selber schrauben, es gibt doch in fast jeder größeren Stadt Mietwerkstätten.
Unter der Woche ist in den Werkstätten weniger Betrieb als am Wochenende, wenn alle Autobastler zum Werkzeug greifen. Die Preise für eine Stunde in der Werkstatt unterscheiden sich kräftig. Die Stunde auf der Hebebühne ist im Einzelfall schon für weniger als 5 Euro zu bekommen, kann aber auch 14 Euro kosten.
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