Wolle Auto verkaufen? Werbung mit Visitenkarten verboten!
Wie der „autoblog“ berichtet ist die Werbung von Fähnchenhändlern und Gebrauchtwagendealern verboten. Jedem Autofahrer, der sein Auto hin und wieder auf öffentlichen Parkplätzen abstellt, sind diese „Autohändler“ bekannt. Das OLG Düsseldorf urteilte nun, dass das Abbringen solcher Werbung, meist in Form einer Visitenkarte, auf öffentlichen Parkplätzen nur dem gewerblichen Zweck dient und damit eine genehmigungspflichtige Sondernutzung ist. Aktuell wurde ein Autohändler sogar zu 200 Euro Bußgeld verurteilt.
Darüber hinaus stellte der ADAC in einer Mitgliederbefragung fest, dass 75 Prozent der befragten Mitglieder unzufrieden mit dem angebotenen Preis waren. Insgesamt seien solche Angebote auch mit Vorsicht zu genießen.
Bildnachweis: auto-im-vergleich.de / pixelio.de


























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Ob das vergleichsweise geringe Bußgeld die Autohändler davon abhält, weiterhin Visitenkarten zu verteilen?
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